LSG Chemnitz, Urteil vom 24.06.2005 - 4 RA 341/04
Betriebliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz beim "Konsortium
Investkomplex, Handel, Hauptauftraggeber" der früheren DDR
Das "Konsortium Investkomplex, Handel, Hauptauftraggeber" der früheren DDR erfüllt nicht die betrieblichen Voraussetzungen
für die Einbeziehung seiner Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: AAÜG § 1 Abs. 1 § 5 § 8
,
Vorinstanzen: SG Chemnitz 26.05.2004 S 16 RA 366/03