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LSG Chemnitz, Beschluss vom 07.03.2011 - 7 AS 735/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Urlaubssemester von Studenten
Nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dem Grunde nach förderungsfähig in diesem Sinne ist eine Hochschulausbildung auch dann, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener ein Urlaubssemester - aus welchem Grunde auch immer - absolviert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6
,
SGB II § 7 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Dresden 09.11.2010 S 7 AS 6808/10 ER
I. Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1 wird zurückgewiesen, soweit sie nicht durch angenommenes Anerkenntnis erledigt ist.
II. Der Beklagte hat den Antragstellern über die bereits anerkannten Kosten des Verfahrens hinaus keine weiteren Kosten zu erstatten.
III. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt St, Dresden bewilligt.

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