LSG Chemnitz, Urteil vom 04.08.2006 - 7 RJ 22/04
Förderung einer Umschulung zum Berufshubschrauberpiloten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
1. Eine auf die Gewährung einer bestimmten Rehabilitationsleistung gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
ist regelmäßig unzulässig und kommt nur in den Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht.
2. Die gesetzlichen Vorschriften im öffentlichen Leistungsrecht sind im Zweifel zu Gunsten der Berufsfreiheit auszulegen (hier:
in §
33 Abs.
4 S. 1
SGB IX enthaltener Begriff der Neigung).
3. Auch im Rahmen der beruflichen Rehabilitation kann eine zumutbare Selbsthilfe und Eigenbeteiligung vom Rehabilitationsträger
grundsätzlich verlangt werden (hier: Förderung einer Umschulung zum Berufshubschrauberpiloten, wenn sich der Antragsteller
bereit erklärt, die für die Aufnahme der Ausbildung erforderliche Privathubschrauberlizenz auf eigene Kosten zu erwerben).
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 10.03.2004 S 20 RJ 84/03