LSG Chemnitz, Urteil vom 04.08.2006 - 7 RJ 42/04
Bekanntgabe von Widerspruchsbescheiden, Kürzung glaubhaft gemachter Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Fremdrentenrecht,
Nachweis polnischer Beitragszeiten
1. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs von Widerspruchsbescheiden, die seit dem 1.6.1998 nur
noch bekannt zu geben und nicht mehr zuzustellen sind, nachzuweisen.
2. Bei Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die nicht nachgewiesen sind, werden die ermittelten Entgeltpunkte um 1/6 gekürzt.
Der Nachweis einer 6/6-Belegung kann nicht durch eine Bescheinigung eines polnischen Arbeitgebers geführt werden, dass der
Versicherte in dem streitigen Zeitraum "in vollem Umfang" beschäftigt gewesen sei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FRG § 1 Buchst. a § 15 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 3 § 4 Abs. 1 S. 1 § 4 Abs. 1 S. 2
,
Rü-ErgG
,
RÜG Art. 38 S. 2
,
SGB X § 24 § 37 Abs. 2 § 48
,
,
SGGÄndG 5 Art. 1 Nr. 2 Art. 4 Abs. 2
,
VuVO
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 27.04.2004 S 14 RJ 95/02