LSG Chemnitz, Urteil vom 26.04.2007 - 2 U 114/05
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit
Hat ein Arzt einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht unverzüglich angezeigt und wird dadurch
ein Verwaltungsverfahren erst nach dem Tod des Versicherten eingeleitet, so ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 14.04.2005 S 5 U 378/03