LSG Chemnitz, Urteil vom 21.04.2008 - 3 AL 34/05
Beweislast über die Mitwirkung in einem Verfahren über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Behauptet der Versicherte die Erfüllung seiner Mitteilungspflicht durch mündliche oder konkludente Erklärungen trotz seiner
unvollständigen Angaben im Antragsformular, so trifft ihn in einem Verfahren über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
die Beweislast. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45
,
Vorinstanzen: SG Chemnitz 03.01.2005 S 12 AL 676/03