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LSG Hamburg, Urteil vom 27.02.2014 - 4 AS 108/13
Rechtliches Gehör Anhörung der Beteiligten vor Entscheidung durch Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung Kein Anspruch aus Justizgrundrechten
1. Die Beteiligten sind vor einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gemäß § 105 Abs. 1 SGG vom SG zu dieser beabsichtigten Entscheidungsform anzuhören.
2. Im Regelfall genügt einen einmalige Anhörungsmitteilung.
3. Die Gewährung rechtlichen Gehörs auch im Rahmen des Justizgrundrechts gem. Art. 103 Abs. 1 GG erfordert mit dem BVerfG nicht unmittelbar die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
Normenkette:
SGG § 105 Abs. 1
,
GG Art. 103
Vorinstanzen: SG Hamburg S 53 AS 2769/12
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: