LSG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2006 - 4 B 84/06
Anspruch auf Sozialhilfe für Asylbewerber
1. Unter "rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung" nach §
2 Abs.
1 AsylbLG ist ein verschuldensgetragenes Fehlverhalten zu verstehen. Die bloße Ausnutzung der bestehenden Rechtsposition der Duldung
ist nicht rechtsmissbräuchlich.
2. Die Verwendung der Formulierung "nur .. wenn" in §
2 Abs.
3 AsylbLG weist darauf hin, dass minderjährige Kinder sowohl die Voraussetzungen nach §
2 Abs.
1 AsylbLG als auch zusätzlich nach §
2 Abs.
3 AsylbLG erfüllen müssen. Einem Kind im Alter von unter 36 Monaten können daher keine Analogleistungen gemäß §
2 AsylbLG zustehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EGRL 9/2003 Art. 16
,
Vorinstanzen: SG Hamburg 59. Kammer - S 59 AY 11/06 ER - 02.03.2006