LSG Hamburg, Beschluss vom 02.05.2006 - 5 B 160/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Verweis auf die elterliche Wohnung
bei Eltern-Kind-Konflikt
Eine 18-jährige schwangere Hilfebedürftige kann nicht nach § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 SGB II auf die Elternwohnung verwiesen
werden, wenn sie in ständigem Streit mit ihrer Mutter lebt und diese zudem die Schwangerschaft ablehnt. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg 20.04.2006 S 52 AS 770/06 ER