LSG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2005 - 5 B 161/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Voraussetzung für eine Absenkung wegen der Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit
Ein Absenkungsbescheid wegen der Weigerung, eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen, ist nur dann rechtmäßig, wenn das Arbeitsangebot
hinsichtlich der Art der Tätigkeit, des zeitlichen Umfangs und der zeitlichen Verteilung hinreichend bestimmt war. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 31 § 33 Abs. 1
,
SGB II § 16 Abs. 3 S. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. d
Vorinstanzen: SG Hamburg 02.06.2005 S 54 AS 405/05 ER