LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2007 - 6 R 189/06
Vormerkung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Nachweis einer Beitragserstattung wegen Heirat, Eintragungen
in der Versicherungskarte
Im Wege des Urkundenbeweises kann der Nachweis einer Beitragserstattung durch Vorlage der Versicherungskarten geführt werden.
Zwar enthalten Versicherungskarten weder Angaben dazu, dass ein entsprechender Antrag auf Beitragserstattung wegen Heirat
gestellt noch dass ein Erstattungsbetrag auch tatsächlich bezogen wurde. Die Antragstellung kann jedoch nach dem Beweis des
ersten Anscheins erwiesen sein. Einer Feststellung des Zahlungseingangs bedarf es nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hamburg 21.09.2006 S 11 RJ 1861/94