LSG Hessen, Urteil vom 18.04.2008 - 5 R 326/07
Anerkennung von Beitragszeiten nach dem FRG, Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis bei Benutzung der jiddischen Sprache
Der Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis nach § 17a FRG steht Mehrsprachigkeit nicht entgegen, wenn der Versicherte die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht und im
persönlichen Bereich überwiegend gebraucht hat. Bei der jiddischen Sprache handelt es sich eine eigenständige Sprache, von
deren Gebrauch nicht auf die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis geschlossen werden kann. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: NVwZ-RR 2008, 796
Normenkette: BVFG § 1 Abs. 3
,
FRG § 15 Abs. 1 § 17a § 4 Abs. 1
,
,
WGSVG § 20
Vorinstanzen: SG Gießen 25.07.2007 S 4 RA 537/03