LSG Hessen, Beschluss vom 30.08.2006 - 6 B 165/06
Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer, Erfolgsaussicht beim Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat § 1 Abs. 1a S. 1 BErzGG in der Fassung vom 23.6.1993, durch den der Anspruch eines Ausländers ausdrücklich an den Besitz einer Aufenthaltsberechtigung
oder einer Aufenthaltserlaubnis gebunden worden war, als mit Art.
3 Abs.
1 GG für unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, auch die Nachfolgeregelungen in § 1 Abs. 6 S. 2 Nr. 3 BErzGG in den Fassungen vom 12.10.2000 bzw. vom 7.12.2001 und vom 30.7.2004 auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und
ggf. durch eine Regelung zu ersetzen, die den Kriterien des Art.
3 GG gerecht wird. Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist auch
für Fallgestaltungen gegeben, die von den Nachfolgeregelungen betroffen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AufenthG (2004) § 25 Abs. 1 S. 4 § 25 Abs. 5
,
BErzGG § 1 Abs. 1a § 1 Abs. 6
,
FKPG
,
,
,
ZuwandG (2004)
Vorinstanzen: SG Frankfurt 12.06.2006 S 22 EG 16/06