LSG Hessen, Beschluss vom 27.07.2005 - 7 AS 18/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft, Berücksichtigung
höchstrichterlicher Rechtsprechung
1. Die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten Grundsätze zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft
beschränken sich nicht auf das Recht der Arbeitslosenversicherung, sondern sind auch für das Recht der Grundsicherung für
Arbeitsuchende heranzuziehen.
2. Auf § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II kann die vor der Entscheidung des BVerfG vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 122 BSHG nicht übertragen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 9 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Fulda 24.03.2005 S 1 AS 5/05 ER