LSG Hessen, Beschluss vom 21.07.2005 - 7 AS 29/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung einer eheähnliche Gemeinschaft in die
Bedarfsgemeinschaft
Die Einbeziehung der in eheähnlicher Gemeinschaft mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen lebenden Person in dessen Bedarfsgemeinschaft
und der damit verbundenen Berücksichtigung des Einkommens dieser Person ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1
,
LPartG
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 9 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Wiesbaden 01.06.2005 S 16 AS 36/05 ER