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LSG Hessen, Beschluss vom 28.10.2009 - 7 AS 326/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der darlehensweisen Kostenübernahme für eine Solaranlage
Die darlehensweise Kostenübernahme für eine Solaranlage zur Stromversorgung ist als angemessen anzusehen, wenn der Einsatz von Generatoren zur Stromerzeugung nicht beziehungsweise ausschließlich kurzzeitig gestattet ist und ein Anschluss an eine öffentliche Stromversorgung nicht existiert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 5
,
SGB II § 41 Abs. 1 S. 6
Vorinstanzen: SG Frankfurt/M. 18.05.2009 S 17 AS 1902/08 ER
I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2009 aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller zur Beschaffung einer Solaranlage zur Stromversorgung darlehensweise einen Betrag in Höhe von 6.195,00 EUR zur Verfügung zu stellen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Antrags- und Beschwerdeverfahrens.

Entscheidungstext anzeigen: