LSG Hessen, Urteil vom 07.07.2005 - 1 KR 5/04
Anerkennung einer behindertengerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Die behindertengerechte Ausstattung eines Kfz ist kein Hilfsmittel im Sinne von §
33 Abs.
1 S. 1 Alt. 3
SGB V, wenn sie nicht zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens benötigt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 10.12.2003 S 12 KR 2037/03 Geb