LSG Hessen, Urteil vom 25.04.2006 - 3 U 188/04
Zuständige Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung bei landwirtschaftlichem Nebenunternehmen
Für das landwirtschaftliche Nebenunternehmen mit einer Größe von mehr als 5 ha ist §
131 Abs.
1 SGB VII , wonach der Unfallversicherungsträger, dem das Hauptunternehmen angehört, grundsätzlich auch für das Nebenunternehmen zuständig
ist, nicht anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 20.08.2004 S 3 U 1656/01