LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 25 B 1474/08
Vorinstanzen: SG Neuruppin 04.07.2008 S 16 AS 385/08
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 4. Juli 2008 geändert.
Den Klägern wird für das Klageverfahren ab dem 29. Februar 2008 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und ohne aus dem Vermögen zu leistende Beträge unter Beiordnung von Rechtsanwalt S L M Tor, P, bewilligt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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