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LSG Hessen, Urteil vom 04.11.2009 - 4 KA 10/08
Vorinstanzen: SG Marburg 12.12.2007 S 12 KA 395/07
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 12. Dezember 2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die mit der Androhung des Widerrufs der Zulassung verbundene Auflage, nach der die Klägerin zur Vorlage selbstschuldnerischer Bürgschaften ihrer Gesellschafter verpflichtet wird, aufgehoben wird.
Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) haben die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin jeweils zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 8) sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

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