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LSG Hessen, Urteil vom 28.10.2015 - 4 KA 31/14
Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten für eine Fachärztin für Frauenheilkunde Behandlung von Opiatabhängigen 3%-Regelung
1. Für die Beurteilung, ob Leistungen fachzugehörig oder fachfremd sind, ist darauf abzustellen, welche Inhalte und Ziele der Weiterbildung für das jeweilige Fachgebiet in der Weiterbildungsordnung genannt werden und in welchen Bereichen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssen; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG.
2. Das Fachgebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist - von Ausnahmefällen abgesehen - auf die Behandlung von weiblichen Patienten beschränkt.
Normenkette:
HeilBerg § 34 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Marburg 02.04.2014 S 12 KA 301/13
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 2. April 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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