LSG Hessen, Urteil vom 10.05.2006 - 4 VS 7/05
Wirksame Antragstellung beim Anspruch auf Soldatenversorgung
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein ehemaliger Bundeswehrangehöriger alle Sozialleistungen beantragen will, die
ihm aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung gegenüber den mit der Durchführung des SVG betrauten Rechtsträgern zustehen, wenn seinen Antrag gegenüber der Bundeswehrverwaltung wegen einer Wehrdienstbeschädigung
nicht ausdrücklich auf Ausgleichsleistungen nach § 85 Abs. 1 SVG beschränkt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BVG § 60 Abs. 1 S. 1
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SVG § 80 § 85 Abs. 1 § 88 Abs. 1 S. 2 § 88 Abs. 5 S. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Marburg 20.09.2005 S 1 VS 717/03