LSG Hessen, Urteil vom 25.04.2007 - 6 EG 2/07
Zurückverweisung an das Sozialgericht bei Verletzung der Aufklärungspflicht
Das sozialgerichtliche Urteil leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, wenn die verfahrensfehlerhafte Vorgehensweise
des Sozialgerichts nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für eine zwischen den Beteiligten zu treffende Entscheidung angesehen
werden kann. Das Berufungsgericht kann deshalb von seinem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht, in der Sache nicht selbst
zu entscheiden, sondern in diesem Ausnahmefall den Rechtsstreit an das Sozialgericht zurück zu verweisen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Frankfurt 09.03.2007 S 22 EG 2174/03