LSG Hessen, Urteil vom 23.04.2007 - 9 AL 239/05
Erstattung eines Zuschusses für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bei Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung, Verfassungsmäßigkeit
Das Entfallen der Verpflichtung zur Rückzahlung des ABM-Zuschusses gemäß § 268
SGB III i.d.F. bis 31.12.2003 für das 3. Förderjahr wegen eines Kündigungsrechtes des Arbeitgebers bei einer Berechtigung zur außerordentlichen
Kündigung gemäß §
626 Abs.
1 BGB ist verfassungsgemäß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Marburg 22.08.2005 S 11 AL 522/03