LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007 - 9 AL 35/04
Anspruch werdender Mütter auf Arbeitslosengeld trotz ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG
Zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes ist die Bundesagentur für Arbeit beim Beschäftigungsverbot bei arbeitslosen
Schwangeren nach §
3 Abs.
1 MuSchG, bei denen keine zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit vorliegt, im Wege der lückenfüllenden Auslegung zur Weitergewährung
von Arbeitslosengeld verpflichtet, indem das Vorliegen von Verfügbarkeit fingiert wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FamRZ 2008, 648
Vorinstanzen: SG Gießen 10.12.2003 S 14 AL 1552/03