LSG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2006 - 6 AS 136/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Berufsausbildung
Zwar beschränkt §
60 Abs.
2 SGB III die Förderungsfähigkeit auf die erstmalige Ausbildung. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Ausschluss von Leistungen nach
§ 7 Abs. 5 S. 1 SGB II nur bei Erstausbildungen im Bereich der beruflichen Ausbildung greift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 5
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Vorinstanzen: SG Lüneburg 24.02.2006 S 30 AS 138/06 ER