Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.02.2019 - 11 AS 235/17
Kostenersatzanspruch für Leistungen nach dem SGB II wegen sozialwidrigen Verhaltens Arbeitsplatzverlust eines Taxifahrers wegen Drogenkonsums Schadensersatzanspruch als eng auszulegender Ausnahmetatbestand
1. Der Schadensersatzanspruch nach § 34 SGB II ist ein eng auszulegender, deliktähnlicher Ausnahmetatbestand.
2. Damit wird eine Ausnahme von dem Grundsatz geregelt, dass existenzsichernde und bedarfsabhängige Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, regelmäßig unabhängig von der Ursache der entstandenen Notlage und einem vorwerfbaren Verhalten in der Vergangenheit zu leisten sind.
3. Dieser Grundsatz darf nur durch begründete und eng zu fassende Ausnahmefälle durchbrochen werden.
Normenkette:
SGB II i.d.F. v. 13.05.2011 § 34 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Lüneburg S 40 AS 871/15
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 20. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte erstattet dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: