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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.02.2009 - 2 R 17/09
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung bei unzureichender Eignung des Versicherten, Eignungsprognose
Stellt sich während des Verlaufs der Maßnahme die unzureichende Eignung des Versicherten heraus, dann ist, soweit möglich, zeitnah eine der geänderten Prognose angepasste Modifizierung des Rehabilitationsplanes anzustreben. Dies gilt insbesondere, wenn sich entsprechende Eignungsmängel bereits in den ersten Monaten der Maßnahme ergeben. In diesem Zusammenhang stimmen jedenfalls bei verständiger Betrachtung die Interessen des Sozialleistungsträgers und des Behinderten überein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB VI § 13 Abs. 1 S. 1
, ,
SGB X § 39
,
SGB X § 45
,
SGB X § 48
Vorinstanzen: SG Lüneburg S 33 R 467/07
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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