LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.05.2006 - 6 AS 170/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Gewährung eines Kinderwagens als Sach- oder Geldleistung
Ein Kinderwagen ist weder als Erstausstattung einer Wohnung bzw Haushaltsgerät und auch nicht als Erstausstattung für Bekleidung
einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt anzusehen. Vielmehr ist er nach dem Gesetzeszweck des SGB II ein von der Regelleistung
nach §§ 20, 28 SGB II erfasster Bedarf, der nach § 23 Abs. 1 SGB II als Darlehen zu gewähren ist, da er bereits zur Geburt
des Kindes erforderlich wird und zu diesem Zeitpunkt noch nicht aus dessen Regelleistungen angespart werden konnte. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 540
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 3 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 § 23 Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG Lüneburg 13.03.2006 S 31 AS 70/06 ER