LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.08.2007 - 7 B 232/05
Anspruch auf vollumfängliche Prozesskostenhilfe auch bei teilweiser Erfolgsaussicht
Wird im sozialgerichtlichen Verfahren eine hinreichende Erfolgsaussicht zumindest in Teilen bejaht, so ist für das gesamte
Verfahren vollumfänglich Prozesskostenhilfe zu gewähren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVG § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Lüneburg 16.12.2005 S 25 AS 811/05 ER