LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.04.2007 - 7 B 65/07
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Befangenheitsanträge
Gegen eine Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen ist eine Anhörungsrüge nicht zulässig. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2008, 56