LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2005 - 8 B 31/05
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, unzutreffende Bezeichnung des Leistungsträgers nach dem SGB II in der Antragsschrift, Übergangsregelung
zur Zuständigkeit für Leistungen
Die Rechtslage mit der geteilten Zuständigkeit der SGB II-Träger war so kompliziert und verwirrend, dass zumindest in den
ersten Monaten der praktischen Umsetzung des SGB II und der daraus abzuleitenden verfahrensrechtlichen Folgen an die Erfolgsaussichten
eines PKH-Gesuches für den ersten Rechtszug keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 65a
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Vorinstanzen: SG Lüneburg 17.03.2005 S 23 SO 65/05 ER