LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.05.2007 - 11 AY 58/06 ER
Anspruch auf Sozialhilfe für Asylbewerber nach längerer Aufenthaltsdauer
Es ist nicht möglich, in analoger Anwendung von §
2 AsylbLG einen 36 Monate andauernden legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne den Bezug jeglicher Sozialleistungen
als ausreichend anzusehen, um nach §
2 Abs.
1 AsylbLG einen Leistungsanspruch auf erhöhte Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII zu begründen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hildesheim 24.07.2006 S 44 AY 17/06 ER