LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.09.2006 - 13 SB 53/04
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr im Schwerbehindertenrecht
Ein über ausreichendes eigenes Einkommen verfügender schwerbehinderter Mensch, dessen nicht getrennt lebender Ehegatte unter
Berücksichtigung beider Einkommen Leistungen der Grundsicherung gem §§ 41ff SGB XII erhält, hat dennoch einen Anspruch auf
Ausgabe einer unentgeltlichen Wertmarke gem §
145 Abs.
1 S. 5 Nr.
2 SGB IX. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB XII § 19 § 41 §§ 41ff
,
Vorinstanzen: SG Aurich 16.07.2004 S 14 SB 31/04