Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2014 - 3 KA 127/11
Erteilung einer vertragsärztlichen Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag Rechtsnatur der Zulassungsentscheidung Dauer und zeitliche Lage der anderweitigen Tätigkeit
1. Bei der zu treffenden Entscheidung über die Zulassung als Vertragsarzt handelt es sich um eine gebundene Entscheidung.
2. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor und fehlt es an einem gesetzlich vorgesehen Ausschlusstatbestand, kann der Arzt mithin die Zulassung beanspruchen.
3. Ein hälftiger Versorgungsauftrag setzt voraus, dass der Arzt vertragsärztliche Leistungen im Umfang von insgesamt mindestens 13 bis 15 Stunden wöchentlich erbringt.
4. Daraus, dass nunmehr vorgegeben ist, nicht nur die Dauer, sondern auch die zeitliche Lage der anderweitigen Tätigkeit zu berücksichtigen, ergibt sich, dass die bisherige BSG-Rechtsprechung zur pauschalen Zeitgrenze von 26 Stunden nicht mehr anwendbar ist.
Normenkette:
SGB V § 72 Abs. 2
,
SGB V § 95 Abs. 1
,
SGB V § 95 Abs. 2 S. 1
,
SGB V § 95 Abs. 3 S. 1
, , ,
Ärzte-ZV § 19a Abs. 2 S. 1
,
Ärzte-ZV § 20 Abs. 1 S. 1
,
Ärzte-ZV § 20 Abs. 1
,
Ärzte-ZV §§ 18 ff.
Vorinstanzen: SG Hannover 10.08.2011 S 65 KA 557/09
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. August 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 440.561,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: