LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.04.2007 - 4 KR 178/04
Beitragspflicht von Einmalzahlungen, Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Teilzeitbeschäftigte im niedersächsischen
Einzelhandel
1. Bis zum 1.1.2003 richtet sich die Beitragspflicht von Einmalzahlungen nach dem Entstehungsprinzip und nicht nach dem Zuflussprinzip.
2. Nach den geltenden allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Regelungen im niedersächsischen Einzelhandel standen auch
teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern in den Jahren 1995 bis 1997 ein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 168 Abs. 1 S. 1
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Vorinstanzen: SG Oldenburg 23.04.2004 S 81 RI 449/00