LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2008 - 4 KR 301/05
Versicherungspflicht der Ehefrau eines Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers einer GmbH in der Sozialversicherung
Ist eine Mitarbeiterin einer GmbH zwar in tatsächlicher Hinsicht wie eine Geschäftsführerin tätig, nach dem Gesellschaftsvertrag
aber weder Geschäftsführerin noch Gesellschafterin, so ist sie selbst dann abhängig beschäftigt, wenn sie die Ehefrau des
Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers der GmbH ist und der GmbH erhebliche Sicherheiten geleistet hat. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Osnabrück 08.09.2005 S 13 KR 29/04