Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - 15 AS 30/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger mit Aufenthaltszweck der Arbeitsuche
Art. 24 Abs. 2 UBRL (Unionsbürgerrichtlinie) erlaubt es einem Mitgliedsstaat in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des EuGH ausdrücklich, andere Unionsbürger als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, sowie deren Familienangehörige vom Anspruch auf "Sozialhilfe" auszunehmen. Von dieser vom EuGH als legitim angesehenen Ermächtigungsnorm hat der deutsche Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für arbeitsuchende Ausländer Gebrauch gemacht. Der deutsche Gesetzgeber war hierzu auch berechtigt, da es sich beim Arbeitslosengeld II um eine Sozialhilfeleistung im Sinne des Art. 24 UBRL handelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EG Art. 12 Abs. 1
,
EG Art. 39 Abs. 2
,
EGRL 38/2004 Art. 24 Abs. 2
,
EWGV 1408/71 Anh IIa
,
EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 2a
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Lüneburg 02.02.2010 S 46 AS 59/10 ER
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 2. Februar 2010 aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Kosten für das Antrags- und Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: