LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.04.2008 - 4 KR 48/04
Abgabepflicht nach dem KSVG für einen in Vereinsform geführten Landesverband für Amateurtheatervereine
Der Abgabepflicht nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG unterliegt ein in Vereinsform geführter Landesverband für Amateurtheatervereine, der Theaterfortbildungskurse für seine Mitglieder
durchführt, auch dann, wenn der Verband gemeinnützig ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9
Vorinstanzen: SG Hannover 27.01.2004 S 4 KR 368/01