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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.02.2019 - 7 AL 122/17
Einstufung in eine Qualifikationsgruppe nach § 152 SGB III für einen Arbeitslosengeldanspruch Relevante Tätigkeiten für die fiktive Bemessung Bestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt
1. Der Gesetzgeber hat die Suche nach einer maßgeblichen Beschäftigung im Hinblick auf Qualifikationsgruppen ausdrücklich auf Tätigkeiten beschränkt, auf die sich die Vermittlungsbemühungen "in erster Linie" zu erstrecken haben.
2. Damit können nur diejenigen Tätigkeiten für die fiktive Bemessung relevant sein, mit denen die oder der Arbeitslose bestmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden kann.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Lüneburg S 39 AL 116/14
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 1. August 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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