LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.05.2007 - 8 SO 20/07 ER
Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme der Betriebskosten für ein Kfz
Benötigt ein behinderter Mensch ein Auto zur Aufrechterhaltung seiner sozialen und kulturellen Kontakte, so darf er nicht
allein darauf verwiesen werden, Besuch zu Hause zu empfangen. Er hat Anspruch auf Übernahme der Betriebskosten aus Mitteln
der Sozialhilfe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BSHG [
§47V] § 10 Abs. 6
,
SGB XII § 44 Abs. 1 S. 1 § 53 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 1 S. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Hannover 15.12.2006 S 52 SO 727/06ER