LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2006 - 10 B 1/06
Bestimmung des Streitwerts in Verfahre der Wirtschaftlichkeitsprüfung
In Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren ist das wirtschaftliche Interesse ungeachtet des Bescheidungsantrags anhand des Klagevorbringens
zu bestimmen. Es wird in der Regel dahin gehen, die belastende Entscheidung des Prüfgremiums zu beseitigen. Ggf darüber hinausgehende
Auswirkungen der erstrebten Entscheidung sind im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 1 GKG in die Streitwertbestimmung einzubeziehen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragsarzt einen Kürzungsbescheid eines Prüfgremiums
angreift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GKG § 52 Abs. 1 § 52 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 24.11.2005 S 14 KA 115/05