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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2020 - 12 AS 1920/18
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Leistungsanspruchs auf "Null" Anforderungen an eine ordnungsgemäße schriftliche Belehrung im Falle einer nicht erfolgten Vorlage geforderter Nachweise
Eine Rechtsfolgenbelehrung im Sinne von § 41a Abs. 3 SGB II genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, für welche Zeiträume diese Vorschrift Geltung beansprucht, und auch für den Leistungsberechtigten die Rechtsfolgen nicht eindeutig und klar erkennbar sind.
Normenkette:
SGB II § 41a Abs. 3 S. 2-4
, , , ,
Vorinstanzen: SG Köln 09.10.2018 S 40 AS 2412/18
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.10.2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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