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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.02.2020 - 14 R 146/18
Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung Eintritt der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung Keine Verwertung eines Gefälligkeitsattestes
Ein in Anbetracht der versicherungsrechtlichen Situation eines Rentenantragstellers und des Arzt-Patient-Verhältnisses als Gefälligkeit anzusehendes Attest, das keine medizinischen Fakten, sondern eine nicht vom Arzt, sondern vom Gericht vorzunehmende rechtliche Wertung enthält, ist ohne jede Bedeutung – hier im Hinblick auf die Feststellung des Eintritts der Leistungsminderung außerhalb von Zweiträumen ohne Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1 Nr. 2-3 und S. 2
Vorinstanzen: SG Detmold 28.06.2016 S 22 R 326/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28.06.2016 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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