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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014 - 14 R 417/12
Erstmalige Befreiung eines Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht Begriff des Syndikusanwalts Vier-Kriterien-Theorie Kein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit
1. Nach ständiger Rechtsprechung des für das Berufsrecht der Rechtsanwälte zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs (BGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist unter einem "Syndikus"derjenige zu verstehen, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitgeber steht.
2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI können auch nicht dadurch umgangen werden, dass die sog. "Vier-Kriterien-Theorie"an Stelle des gesetzlichen Tatbestands gesetzt wird.
3. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist als abschließende Ausnahmeregelung einer weiten, erweiternden oder analogen Anwendung weder bedürftig noch fähig.
4. Auch gibt es von Verfassung wegen kein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit.
Normenkette:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Münster 05.04.2012 S 14 R 923/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 05.04.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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