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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.02.2021 - 14 R 540/19
Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anforderungen an den Berufsschutz einer angelernten Haushälterin
Einer angelernten Haushälterin steht kein Berufsschutz als Hauswirtschafterin zu, wenn sie nicht über die für diese Tätigkeit notwendige dreijährige Ausbildung verfügt und diesen Beruf auch nicht vergleichbar mit einer ausgebildeten Haushälterin ausgeübt hat.
Normenkette:
SGB VI § 240 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf S 44 R 842/17
Tenor
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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