LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2005 - 19 B 31/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit, Berücksichtigung von Einkommen des Stiefvaters in einer
Bedarfsgemeinschaft
Nach § 9 Abs. 2 S. 2 SGB II sind lediglich bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder mit einem
Elternteil in einer Bedarfgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen
Einkommen oder Vermögen beschaffen können, auch Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteiles zu berücksichtigen.
Eine Rechtsgrundlage für die Anrechung von Einkommen und Vermögen des Stiefvaters findet sich nicht. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 9 Abs 2 S 2