Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2018 - 8 R 1031/17
Sozialversicherungspflicht als Fremdgeschäftsführer einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Keine selbständige Tätigkeit von Fremdgeschäftsführern allein wegen familiärer Verbundenheit Vertrauenstatbestand durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung
1. Im Ausnahmefall kann es der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes erfordern, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen.
2. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung in dem Sinne, wonach Fremdgeschäftsführer generell und allein wegen einer familiären Verbundenheit mit anderen Gesellschaftern als selbstständig anzusehen waren, gab es nicht.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 3
,
GmbHG § 37 Abs. 1
,
GmbHG § 46
Vorinstanzen: SG Münster 04.10.2017 S 4 R 762/15
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 04.10.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird im Berufungsrechtszug endgültig auf 69.131,89 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: