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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.2018 - 8 R 617/17
Sozialversicherungspflicht als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Rechtsmacht zum Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft Bindung an die Weisungen der Gesellschafterversammlung
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Anteil von 25% am Stammkapital ohne eine umfassende gesellschaftsvertraglich vereinbarte Sperrminorität, der an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden ist, übt keine selbständige Tätigkeit aus.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
, ,
GmbHG § 37 Abs. 1
,
GmbHG § 46
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 20.06.2017 S 45 R 2678/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.06.2017 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 24.10.2018 wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu ¼, im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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