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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2018 - 8 R 660/16
Keine Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Seminarleiterin in der gesetzlichen Rentenversicherung bei fehlenden Weisungsbefugnissen und einer fehlenden Eingliederung in die Arbeitsorganisation
Die Leiterin von pädagogischen Seminaren zur Begleitung von Freiwilligen während des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie des Bundesfreiwilligendienstes auf der Grundlage eines pädagogischen Rahmenkonzeptes und eines Honorarvertrages übt bei fehlenden Weisungsbefugnissen und einer fehlenden Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eine selbständige Tätigkeit aus.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
,
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
,
SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Köln 20.06.2016 S 33 R 1471/15
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.6.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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